Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
Anderslautenden Einkaufsbedingungen des Besteller/Käufer wird
hiermit widersprochen.
2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Kaufangebote vom
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB lehnen wir ab. Der
Besteller/Käufer bestätigt mit Abschicken seiner
Bestellung ausdrücklich Unternehmer zu sein und mit der
Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
3. Alle Nebenabreden oder von diesen AGB abweichenden Abreden
sowie Änderungen der Auftragsbestätigung
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere Bestätigung.
Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der
Besteller/Käufer im Auftragschreiben zusätzliche
Bedingungen oder Auflagen aufnimmt, denen wir nicht
ausdrücklich widersprechen oder, dass der
Besteller/Käufer seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage des
Vertrages machen will. Soweit diese im Widerspruch zu unseren AGB
stehen, werden sie auch nicht durch unser Schweigen oder vorbehaltlose
Ausführung dieses Vertrages Vertragsinhalt.
4. Der Besteller/Käufer erklärt sich mit
seiner Bestellung im Voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch
für alle weiteren Angebote, Aufträge und
Verträge gelten, ohne dass sie jeweils neu vereinbart werden
müssen.
§ 2 Bestellung und Vertragsabschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein
rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen
Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Bestellung jetzt
absenden" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb
enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer
Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar
nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Diese Email stellt keine Auftragsbestätigung dar.
Sie dient lediglich der Bestätigung über den Eingang Ihres Kaufangebotes in unserem System.
Ein Kaufvertrag kommt erst durch die Zusendung der Ware oder durch eine Auftragsbestätigung,
die durch uns als "Auftragsbestätigung" betitelt ist, zustande.
§ 3 Angebote
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Kaufvertrag
kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder
durch unsere tatsächliche Lieferung oder Leistung zustande.
2. Beschreibungen von Produkten in unseren Angeboten,
Auftragsbestätigungen, Katalogen, Prospekten und im
Internet-Shop etc. sind nur annähernd maßgeblich.
Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessung,
technischer Gestaltung und ähnliche Merkmale bleiben
vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch für den
Besteller/Käufer zumutbar bleibt. Im übrigen
verstehen sich alle Mengen-, Maßangaben und
ähnlichen Merkmale mit den handelsüblichen Toleranzen.
3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte
ausdrücklich vor. Der Besteller/Käufer darf solche
Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser
Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.
§ 4 Preise
1. Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten, im
Internet-Shop oder in Auftragsbestätigungen sind nach den am
Abgabetag geltenden Preisen für Material, Arbeitslohn und
Frachten errechnet. Ändern sich diese Kosten bis zur
Ausführung des Auftrages, sind wir berechtigt, den
vereinbarten Preis angemessen zu ändern. Diese
Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn
nachträglich auf Wunsch des Besteller/Käufer der
ursprüngliche Liefertermin geändert wird.
2. Wenn nicht anders angegeben verstehen sich unsere Preise
ab Werk sofern nichts anderes vereinbart ist und gelten
inklusiv der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
3. Der Besteller/Käufer verzichtet auf die
Rückgabe von Verpackungen und wird diese
ordnungsgemäß entsorgen.
§ 5 Lieferung, Gefahrenübergang
1. Bitte beachten Sie die Lieferzeit- Angaben auf den
einzelnen Artikelseiten. Sollte sich die Lieferung auf Grund besonders
hoher Nachfrage für ein Produkt verzögern, so wird
der Kunde per EMail oder Telefon über den voraussichtlichen
Liefertermin informiert. Ein Schadensersatzanspruch wegen
verspäteter oder nicht gelieferter Bestellungen besteht nur
nach Maßgabe von § 6 "Haftung" dieser AGB.
Höhere Gewalt (einschließlich Streiks, auch bei
unseren Zulieferern) befreit auf Dauer der Störung beiderseits
von den Leistungspflichten. Verzögerungen von mehr als 8
Wochen berechtigen ohne weiteres zum Rücktritt. Werden uns
nach Vertragsschluss, aber vor der Lieferung triftige Umstände
bekannt, welche die Zahlungsfähigkeit des Bestellers in Frage
stellen, können wir vom Vertrag zurücktreten, sofern
sich der Besteller nicht bereit erklärt, die Ware gegen
Vorauszahlung entgegenzunehmen oder uns andere annehmbare Sicherheiten
zu leisten. Wir bemühen uns das die Ware auf den schnellsten
Weg ihren Zielort erreicht.
2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom
Besteller/Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung. Die Lieferfrist
ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen Frist
versandbereit ist und dies dem Besteller/Käufer mitgeteilt
wurde bzw. der Liefergegenstand vom Werk zum Versand gegeben worden
ist. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der
Vertragsverpflichtungen des Besteller/Käufer voraus.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem
Besteller/Käufer zumutbar sind.
4. Lieferfristen gelten vorbehaltlich der bei uns oder
unserem Unterlieferanten auftretenden unvorhersehbaren
Zwischenfälle, wie durch uns unverschuldeter
Verzögerung in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile,
verspäteter Anlieferung wesentlicher Rohstoffe,
höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen,
Betriebsstörungen usw., soweit diese Zwischenfälle
die Fertigstellung oder Auslieferung des Liefergegenstandes
beeinflussen. Wegen derartiger Ereignisse sind wir berechtigt, die
Lieferung oder Leistung um entsprechende Dauer und eine angemessene
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise
zurücktreten. Die abgegebene Erklärung unserer
Vorlieferanten oder eines Unterlieferers gilt als ausreichender Beweis
dafür, dass wir an der Lieferung oder Leistung gehindert sind.
5. Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferzeiten,
die wir zu vertreten haben, stehen dem Besteller/Käufer
folgende Ansprüche zu:
***** 1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im Fall
unseres Verzuges und angemessener Nachfristsetzung mit
ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung nach
Ablauf der Nachfrist möglich.
***** 2. Im Falle unseres Verzuges kann
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für
jede vollendete Woche des Verzuges insgesamt höchstens 5 % des
Rechnungswertes ohne Mehrwertsteuer und Transportversicherung der vom
Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangt werden.
Darüber hinausgehende
Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen,
außer wir würden im Falle des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen zwingend haften.
6. Die Gefahr geht spätestens bei Verladung auf den
Besteller/Käufer über. Unterbleibt die Ablieferung
aus vom Besteller/Käufer zu vertretenden Gründen,
geht die Gefahr mit Versandbereitschaft über. In diesen
Fällen wird die versandbereite Ware für Rechnung und
Gefahr des Besteller/Käufer auf Lager genommen. Die
Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt.
7. Bei Abnahmeverzug des Besteller/Käufer steht uns
nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist neben den
gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, entweder die
Durchführung des Auftrages oder Schadensersatz in
Höhe von 20% des Nettoauftragswertes zu verlangen, es sei
denn, der Besteller/Käufer weist nach, dass nur ein wesentlich
geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, oder vom Vertrag
zurückzutreten. Die Geltendmachung eines höheren
tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten, dies gilt
insbesondere auch bei Spezialanfertigungen.
8. Der Empfänger hat Transportschäden jeder
Art unverzüglich bei uns anzuzeigen. Eine
Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Besteller/Käufer abgeschlossen. Im Falle eines durch
Transportversicherung abgedeckten Transportschadens haben wir das
Wahlrecht, entweder die Versicherungssumme entgegenzunehmen und Ersatz
zu liefern oder Zahlung des Kaufpreises von dem
Besteller/Käufer gegen Abtretung der Versicherungssumme zu
verlangen.
9. Soweit unsere Mitarbeiter oder Beauftragte bei der
Verladung oder beim Abladen mitwirken, handeln sie auf Gefahr des
Besteller/Käufer als dessen Erfüllungsgehilfen
10. Die Wahl der Versandart bleibt mangels anderslautender
Vereinbarung uns überlassen. Wir haften nicht für
Personen- oder Sachschäden, die durch Fahrzeuge oder Fahrer im
Zusammenhang mit der Anlieferung verursacht werden.
§ 6 Zahlung
1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zahlbar ohne
jeden Abzug. Skontoabzug wird nur gewährt, soweit dieser
vorher vereinbart wurde und in der Rechnung ausgewiesen wird.
Grundsätzlich sind unsere Rechung gegenüber
Unternehmern per Vorkasse fällig. Zahlungen per Kreditkarte
werden dieser direkt nach der Bestellung belastet.
2. Alternativ gewähren wir die Rechungszahlung
über einen durch uns benannten Treuhänder.
3. Behörden kann auf besondere
Vereinbarung Zahlung binnen 14 Tagen nach
Lieferung eingeräumt werden.
4. Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den
Betrag bedingungslos verfügen können. Im Falle von
Schecks erst dann, wenn der Scheck ohne Vorbehalt eingelöst
ist.
5. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des
Besteller/Käufer, Zahlungen zunächst auf etwa
bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
die Hauptforderung anzurechnen.
6. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir Verzugszinsen
in Höhe von 1,5 % pro Monat, mindestens jedoch die von uns zu
zahlenden Kontokorrentzinsen.
7. Zahlungen für Aufträge, die zeitlich
befristete Sonderangebotsartikel beinhalten, müssen bis
spätestens 5 Tage nach Ablauf des genannten Endes der Aktion
bei uns eingehen. Sofern ein Auftrag mehrere zeitlich befristete
Sonderangebotsartikel beinhaltet, gilt die am frühesten
endende Aktion als Grundlage für diese Berechnung. Sollte die
Zahlung erst nach dieser Frist bei uns eintreffen, so gilt der dann
gültige, reguläre Preis als vereinbart.
8. Zurückbehaltungsrechte des
Besteller/Käufer sowie Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht
rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen.
§ 7 Gewährleistung
1. Die von uns gelieferten Gegenstände sind, auch
wenn Muster übersandt waren, unverzüglich auf Fehler
zu untersuchen. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn
offensichtliche, oder bei der Untersuchung festgestellte
Mängel, Mengendifferenzen oder eine offensichtliche
Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Tagen nach
Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor
Verarbeitung, schriftlich bei uns gerügt werden. Versteckte
Mängel hat der Besteller/Käufer spätestens
innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung
schriftlich bei uns zu rügen. Küchengeräte
werden beim Einbau in ein Gebäude nicht dessen wesentlicher
Bestandteil.
2. Die Gewährleistungsansprüche
verjähren mit Ablauf eines Jahres nach
Gefahrübergang, sofern sich nichts Abweichendes aus Vertrag
oder Gesetz ergibt. Bei gebrauchten Sachen beträgt die
Gewährleistungsfrist 6 Monate. Sollte durch den Hersteller des
Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist
oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere
Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer
ab. Eine aktuelle Liste der einzelnen Gewährleistungsfristen
und – bedingungen bzw. der Garantiefristen- und bedingungen
der Hersteller kann jederzeit bei uns angefordert werden.
3. Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache
mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer
Wahl. Insoweit erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die
Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen. Schlagen
Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels
nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des
Mangels einen unverhältnismäßig hohen
Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so
kann der Besteller/Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
4. Ergibt sich bei einer im Rahmen der
Mängelrüge durchgeführten Prüfung
der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist,
sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung
für die Prüfung der Ware sowie die Kosten
für den Versand zu berechnen.
5. Wir haften nicht für Schäden, die auf
unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem
Einbau oder natürlicher Abnutzung beruhen. Durch vom
Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung
vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe wird jede
Gewährleistung von uns ausgeschlossen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus
jedem Rechtsgrund gegen den Besteller/Käufer aktuell oder
künftig zustehen, bleiben unsere Waren unser Eigentum.
Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Besteller/Käufer
erfolgen stets für uns als Lieferant, jedoch ohne
Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum
des Besteller/Käufer an der einheitlichen Sache
wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns
übergeht. Der Besteller/Käufer verwahrt unser (Mit-)
Eigentum unentgeltlich. Ware, an denen uns (Mit-) Eigentum zusteht,
wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der
Besteller/Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns
unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden
trägt der Besteller.
3. Ist der Besteller/Käufer mit der Bezahlung des
Kaufpreises in Verzug oder mit einer Teilzahlung in Rückstand
geraten, dann sind wir berechtigt, sofort die gelieferte Ware, auch
soweit sie mit Grund oder Gebäude fest verbunden ist, bei ihm
abzuholen. Der Besteller/Käufer gestattet uns insoweit die in
seinem Eigentum oder Besitz stehenden Räumlichkeiten und
Grundstücke zu betreten. Schäden, die infolge des
Abtransportes oder der Demontage an Grundstück und
Räumlichkeiten sowie Gebäuden und
Gebäudeteilen entstehen, haben wir nicht zu erstatten.
§ 9 Schadensersatzansprüche der
Verkäuferin
Falls wir ausdrücklich in die Aufhebung eines
verbindlich erteilten Auftrages einwilligen, hat der
Besteller/Käufer 20 % der Auftragssumme an uns zu zahlen, auch
wenn wir dies bei der Aufhebung nicht ausdrücklich
wiederholen. Dasselbe gilt, wenn der Besteller/Käufer den
Vertrag nicht erfüllt und bei Rücktritt. Ist der
Lieferungsgegenstand ausgeliefert, erhöht sich der
Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und Rücktransportes
sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines
höheren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen. Der
Besteller/Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein
geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Haftung
1. Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist
ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder
vorsätzliche Verletzung einer Vertragspflicht vorliegt. Dies
gilt insbesondere für Vertragsverletzungen durch einfache
Erfüllungsgehilfen. Für die Beschaffenheit der von
dritter Seite bezogenen Waren und für Beschaffenheitsangaben
des Herstellers wird nur gehaftet, wenn uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die
Haftungsbeschränkung gilt nicht bei
Körperschäden.
2. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz des im
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens, maximal
jedoch auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Im Falle der
Haftung aus Verzug ist die Haftungssumme auf 5% des Auftragswertes
begrenzt.
3. Wir haften nur insoweit, wie uns unsere Vorlieferanten
haften.
4. Alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf eines Jahres nach
Kenntniserlangung, sofern nicht das Gesetz (etwa in den
§§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) eine
längere Verjährungsfrist vorschreibt oder
vorsätzliches Handeln gegeben ist.
§ 11 Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist Bremen
§ 12 Schlussbestimmungen,
Vertrags-Verbindlichkeiten, Gerichtsstand und Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird unser
Geschäftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses
Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt für Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. Wir sind im Falle von § 9 Abs. 2 Satz 1
auch berechtigt, den Besteller an dem Gericht seines Sitzes zu
verklagen.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder
teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später
verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle
der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine
andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am
nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt
hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt
gewesen wär.
4. Die Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen
berührt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, den mit einer
unwirksamen Klausel erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere,
rechtlich zulässige Weise möglichst weitgehend zu
sichern.
5. Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten auch
aus Wechsel und Schecks ist das für Bremen
zuständige Gericht, soweit die Besteller/Käufer
Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechtes und
Besteller/Käufer, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, sind. Dies gilt auch für diejenigen, die
für Verpflichtungen des Besteller/Käufer haften. Wir
sind in allen Fällen berechtigt, nach unserer Wahl gerichtlich
auch am Sitz des Besteller/Käufer vorzugehen.
6. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

